Wer gilt als Angehöriger? So sind Hochschulangehörige Professoren, Studenten aber auch wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter einer Hochschule (siehe auch Gruppenhochschule). Diese unterlagen historisch der Akademischen Gerichtsbarkeit. 5 VwVfG, in §15 AO sowie im KJHG in den § 33, § 44 SGB VIII. Was bedeutet das im Arbeitsrecht? In der Umgangssprache geht man etwas lockerer mit dem Begriff […]
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